Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) über von uns zu erbringende Services- und Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen mit MV Design Wadgassen/ Deutschland (Inhaber: Britta Laudwein Grafik Dienstleistungen (BLGD), nachfolgend MV genannt.
Abweichende AGBs oder Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.
2. Angebot
2.1) Unsere Angebote sind stets 14 Tage nach Angebotsdatum für uns bindend. Nach Ablauf der Frist sind Angebote und Kostenvoranschläge freibleibend und unverbindlich.
2.2) Angebote werden erst nach schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig.
2.3) Alle Preise sind Bruttopreise inkl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3. Auftrag/ Vertrag/ Leistungserbringung
3.1) Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder elektronisch per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von MV durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email, Fax oder Briefpost angenommen. Eventuelle Internetbestellung (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
3.2) Wird kein schriftlicher Vertrag formuliert, so gilt die entsprechende Auftragsbestätigung von MV als maßgeblich.
3.3) Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Aufträgen ausdrücklich spezifiziert sind. Nach Auftragserteilung verpflichten wir uns zur Erbringen der vereinbarten Leistungen im Auftrag, nicht jedoch zu von unseren Kunden erhofften oder geplanten wirtschaftlichen Erfolgen.
3.4) Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen. Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von MV.
3.5) Bei allen Druckaufträgen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10 % der bestellten Auflage vor.
4. Pflichten/ Haftung des Auftraggebers
4.1.) Der Auftraggeber erklärt sich mit seiner Auftragsannahme damit einverstanden, dass er uns zur Verfügung gestelltes Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte überprüft und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür vorab eingeholt hat. Ebenso teilt er uns mit, ob zur Wahrung der Rechte, bestimmte Copyright- oder Urheberrechtshinweise auf den Vorlagen anzubringen sind.
4.2) Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen, aufgrund fehlender Mitteilung oder mangelnder Kenntnis, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt MV von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen MV stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
Hinweis: Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
5. Künstlersozialkasse
5.1) Die von MV berechneten Honorare können u.U. ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an MV als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden.
5.2.) Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrem Steuerberater.
6. Entwürfe und Muster
6.1) Die von MV erstellten Entwürfe/ Satzvorlagen dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Webseite, die zur Verfügungstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung durch Scannen des Entwurfes. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
6.2) Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht MV eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten, vereinbarten Auftragswertes zu. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung.
7. Erwähnungsanspruch/ Kunden- und Referenzliste
7.1) MV ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
7.2) Zu Werbezwecken veröffentlicht MV (nach eigenem Ermessen von einzeln ausgewählte Kunden oder Agenturen), Referenzen und Projektdesigns auf MV Webseiten oder SocialMedia Seiten, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich vor Beauftragung untersagt hat. Die Veröffentlichung kann auch auf Seiten von MV Kooperationpartnern/ Drittunternehmen erfolgen.
7.3) Es steht MV frei, im Impressum von fertigen Vorlagen oder an nicht dominanter Stelle, einen Hinweis oder Link auf die eigene Website zu setzen und sich namentlich zu erwähnen.
8. Urheberrechte / Nutzungsrechte
8.1) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken usw.) sind als persönliche geistige Schöpfungen von MV durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
8.2) Für Entwürfe und Reprodaten werden Nutzungsrechte an den Auftraggeber eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur
8.3) Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Vorlagedaten, und darf diese für sich völlig frei und kostenlos überall verwenden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung vom Auftraggeber, oder in dessen Abwesenheit von MV, nicht gestattet.
8.4) Die Arbeiten von MV dürfen vom Reseller, Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht MV vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Über den Umfang der Nutzung steht MV ein Auskunftsanspruch zu.
8.5) Digitale Rohdaten und Druckvorlage sowie Reprofilme, Prägeformen u.ä. werden nur dann zur Nutzung bereit gestellt, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zudem der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
9. Copyrightrechte Dritter
9.1) MV erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Schriftarten) oder einzelne grafische Elemente (z.B. Fotos oder Cliparts) werden zwangsläufig immer wieder von MV für die Auftragsbearbeitung verwendet, so daß der Auftraggeber daran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer von MV erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial unserer Bildagenturen – von denen MV Ihre Fotos bezieht – denn diese vergeben grundsätzlich keine Exklusivrechte.
9.2) Die für die Gestaltung eingesetzten Elemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts usw. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, daß einzelne für einen Auftrag seitens MV eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber MV erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. MV wird den Kunden bei Nutzung für diese Vorlagen auf notwendige und verpflichtende Erwähnungen von Copyrights und zur Einhaltung des vereinbarten Vertrages mit sämtlichen Einschränkungen zu Lizenz und Gebrauch hinweisen.
9.3) Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand vom Auftraggeber vergütet bzw. direkt abgewickelt werden. Wenn dies gewünscht wird erkennt der Auftraggeber bei Auftragserteilung diese Punkte ausdrücklich an.
9.4) Bei expliziter Vertragsbedingung durch den Kunden die Rohdaten eines Auftrages zu erhalten, obliegt es dem Kunden direkter Lizenznehmer vom eingesetzten Bildmaterial Dritter zu werden z.B. für die Nutzung der eingebetteten Schriften oder die zukünftige Bearbeitung der im Werk genutzten Fotos.
10. Fristen & Termine
10.1) Konkrete Liefertermine bedürfen der vorherigen Vereinbarung.
10.2) Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
10.3) Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Dies betrifft Werktage. Wochenenden und gesetzliche Feiertage im Saarland unterbrechen diese Fristen. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
10.4) Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Verträge mit unseren Kunden geändert oder ergänzt werden oder der Auftragnehmer seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachgekommen ist.
10.5) Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist (mindestens zwei Wochen) zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
10.6) Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien MV für die Dauer ihrer Auswirkungen und, sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, vollständig von der Leistungspflicht. Eine eventuell vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt.
11. Korrekturen / Gewährleistung / Beanstandungen
11.1) Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind kostenlos. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und eventuelle Zusatzkosten mit ihm abstimmen.
11.2) MV verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster usw. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
11.3) Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk.
11.4) Eventuelle Beanstandungen haben binnen 8 Tage nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichen Mängeln, kann MV zurückweisen. Die Verwendung der mangelhaften Ware darf, bis zur Klärung des Sachverhaltes, nicht erfolgen.
11.5) Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von MV, bis zur Höhe des Auftragswertes.
Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Unternehmer ist, die Kosten der Untersuchung/ Ursachenfindung.
11.6) Sollte die Nachbesserung nicht umsetzbar sein (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlagen.
11.7) Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
11.8) MV leistet dafür Gewähr, dass die erstellte Website vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
11.9) Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme der jeweilig erbrachten Leistung durch den Kunden.
Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von MV nicht genehmigte Updates, Systemänderungen oder Plugin/Widgets hat installieren lassen, die nicht von MV auf Ihre Kompatibilität autorisiert wurde und auch vorab nicht Bestandteil des Auftrages waren, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.
12. Haftung
12.1) MV haftet, sofern der Auftrag keine anders lautenden Regelungen enthält, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz, für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Subunternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet MV nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Aufforderung zum expliziten, detaillierten Nachweis möglicherweise entstandener Schäden behalten wir uns zur Prüfung von Ansprüchen vor.
Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt MV hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Website und ihrer Inhalte und/oder des verfolgten Businessmodells trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter (z.B. Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrechte). Jedoch ist MV verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese MV im Zuge der Vertragserfüllung bekannt werden.
AUFRECHNUNG: Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von MV schriftlich anerkannt oder unstreitig, rechtskräftig festgestellt.
Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich folgendes:
Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch MV geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 III in Verbindung mit § 281 BGB) sowie bei Verzögerungsschaden (§ 280 II in Verbindung mit § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
12.2) Der Auftraggeber stellt MV von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen MV stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
12.3) Mit der Freigabe von Entwürfen, Vorlagen und Reprodaten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Design.
12.4) Der Auftraggeber hat die Korrektheit von gelieferten Ware, sowie zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen, in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit unterzeichnung Druckfreigabe auf den Auftraggeber über.
12.5) Bei produzierten Drucken gelten geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck sowie innerhalb des Auflagendrucks als vereinbart bis zu einer Toleranz von +/- 15% des Volltondichtewertes. Digitale Proofs, Andrucke, farbige Laserdrucke, PDFs und andere Simulationen des Druckbildes sind niemals farbverbindlich. Aufträge mit diesen Vorlagen werden nach betriebsüblichen Druckstandarts verarbeitet.
13. Zahlungsbedingungen
13.1) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei ausländischen Kunden können, je nach Herkunft, andere gesetzliche Regelungen gelten.
13.2) Ab Fälligkeitsüberschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. und ab Verzug Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens und die Beschreitung des Rechtsweges wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
13.3) Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder erfordert er von MV hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. (1/3 des Gesamtauftragswertes bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und 1/3 nach Auslieferung)
14. Eigentumsvorbehalt
Die von MV gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts, einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten, im Eigentum der Agentur.
Gemäß § 273 BGB steht uns an allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bist zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
16. Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen
16.1) MV hostet alle erstellten Webseiten auf www.saarserver.de Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen betreffen, verweisen wir daher auf die AGBs unseres Webhostingpartners www.SaarServer.de
16.2) Verträge werden direkt mit unserem Webhostingpartner geschlossen. Dieser übernimmt auch den Support der Leistung. MV steht jedoch zusätzlich nach Auftragsfertigstellung für den Auftraggeber als Kontakt bei Fragen zum Hosting zur Verfügung und tritt somit als Vermittler auf.
17. Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat und alle Vorlagen copyrightfrei sind.
18. Überlassene Materialien
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, die einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert werden, übernehmen wir keine Haftung.
19. Datensicherheit
19.1) Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
19.2) MV darf die den Kunden betreffenden Daten, im Rahmen der Geschäftsbeziehung und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zweckmäßig verarbeiten und einsetzen.
20. Teilnichtigkeit
20.1) Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.
20.2) Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
21. Sonstige Bestimmungen/ Rücktritt
Tritt der Kunde aus eigenen Gründen vom seinem erteilten und unterzeichneten Auftrag zurück, so besteht für den Kunden Zahlungspflicht, in Höhe der bis zum schriftlichen Kündigungseingang erteilten und geleisteten Dienstleistungen. Dies umfasst auch eventuell bereits geleistete Grafik- und Contentleistungen die nötig waren um die Auftragsanforderungen zu erbringen.
Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
Der Kunde ist im Falle einer Kündigung verpflichtet mind. 30% des Nettoauftragswertes als Schadensersatz zu leisten.
Sollten die Kosten, die der MV entstanden sind, höher ausfallen, sind auch diese vom Kunden zu tragen. MV wird in diesem Fall einen schriftlichen Nachweis dieser Kosten vorlegen.
22. Gerichtsstand/ Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungspflichten, auch die des Auftraggebers, ist Wadgassen.
Gerichtstand unserer Agentur ist Saarlouis. Soweit nicht anders vereinbart ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
23. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Unsere Emailadresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind jedoch nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Februar/2016 Alle bisher veröffentlichten AGB’s verlieren hierdurch Ihre Wirksamkeit.